Fördermittelberatung

Nutzen Sie die staatlichen Förderprogramme KfW & BAFA & Länder

Wollen Sie eine Immobilie bauen oder ein Bestandsgebäude zu sanieren? Um die vielseitigen attraktiven Fördermittel zu nutzen, gestalten Sie Ihr Gebäude energieeffizient. Durch einen geringeren Energieverbrauch sparen Sie nicht nur Geld, sondern erhöhen Sie auch den Wohnkomfort und den Wert Ihrer Immobilie und entlasten die Umwelt. Wir als Ihre KfW Effizienzhaus-Experten weisen Ihnen den Weg und beraten Sie zu Kombinationsmöglichkeiten verschiedener entscheidender Fördermittel für das Vorhaben mit  Ihrer Immobilie.

KfW-Förderung

Die KfW-Förderung hilft den EigentümerInnen im Rahmen der Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren bei Maßnahmen, durch die sich der Energiebedarf von Wohngebäuden verringert. Die KfW‑Förderprogramme für energetische Gebäudesanierung (BEG) bieten aktuell folgende zentrale Möglichkeiten:

 1. Heizungstausch (BEG – Einzelmaßnahmen, Programm 458)

Hier gibt es Zuschüsse für den Ersatz alter Heizsysteme durch klimafreundliche Alternativen (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie):

  • 30 % Grundförderung der förderfähigen Kosten

  • +20 % Klimageschwindigkeits-Bonus – bei rechtzeitigem Austausch einer funktionstüchtigen alten Heizung (nur Selbstnutzer)

  • +30 % Einkommensbonus – bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen ≤ 40.000 € p.a. (nur Selbstnutzer)

  • +5 % Effizienzbonus – für Wärmepumpen mit                     Erdreich/Wasser oder natürlichen Kältemitteln

  • Max. Fördersatz insgesamt: 70 %, max. förderfähige Kosten: 30.000 € für Einfamilienhaus/die erste Einheit;              Mehrparteienhaus zusätzlich pro Einheit 

  • Anträge seit 27. Februar 2024 möglich – bis Ende 2028 mit Klimabonus 


 2. Komplettsanierung zum Effizienzhaus (Programme 261, 430)

Ziel: umfassende energetische Sanierung (Dämmung, Fenster, Heizung etc.) bis zu Effizienzhaus-Standard (z. B. KfW‑55/70/85):

  • Kredite bis zu 150.000 € pro Wohneinheit (Programm 261)

  • Tilgungszuschüsse zwischen 5 % und 45 % – je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard 

    • z. B. für EH 55 etwa 40 %, EH 70 ca. 35 % 

  • Pflicht zur Einbindung einer Energieeffizienz‑Expert¹in: von der Bestandsanalyse über Planung bis zur Baubegleitung 

  • Anträge über Ihre Hausbank.


 3. Fachplanung & Energieberatung
  • Fachplanung und Begleitung durch Experten: bis zu 50 % Zuschuss (max. 5.000 € je Vorhaben) 

  • Vor-Ort-Beratung und individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): 50 %-Zuschuss, max. 650 € (EFH) bzw. 850 € (Mehrfamilienhäuser) – beantragt über BAFA 

 

BAFA-Förderung

Neben den vielfältigen Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stehen u.a. Fördermittel des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung. Das BAFA fördert insbesondere Heiztechniken mit Nutzung erneuerbarer Energien wie z.B. Holzpellet-Heizungen, Solarthermie oder Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden. Zudem fördert es Energieberatungen zu 80%.

Die Fördergelder des BAFA müssen nicht zurückgezahlt werden und werden direkt ausgezahlt. Zuzüglich zur BAFA-Förderung können Ergänzungskredite der KfW beantragt werden.

Länder-Förderung

Über die Bundesförderung hinaus gibt es in vielen Bundesländern Landesförderprogramme, die zusätzlich in mehreren Fällen einbezogen werden können. Eine kostenlose und unabhängige Beratung zu Fördermitteln können Sie sich auch bei der Energieagentur Region Göttingen V.e  bekommen.

✅ Kurzfazit & Vorgehen

KfW

  1. Ziel definieren:

    • Nur Heizung tauschen → Programm 458 (Zuschuss bis 70 %)

    • Ganzes Haus sanieren → Kredit + Tilgungszuschuss (Effizienzhaus‑Kredit 261)

  2. Energieexperten einbinden:

    • Unbedingt zertifizierte Fachleute einbeziehen (Pflicht bei KfW) Optional: iSFP erstellen lassen (BAFA-Zuschuss möglich).

  3. Anträge stellen:

    • Zuschüsse direkt bei KfW; Kredite über Hausbank.

    • Anträge müssen vor Vorhabensbeginn erfolgen.

  4. Förderkombination nutzen:

    • BAFA‑Beratung, BAFA‑Einzelmaßnahmen, KfW-Kredit + KfW-Zuschuss lassen sich teilweise kombinieren – aber nicht dieselbe Maßnahme mehrfach fördern 

  5. Frist beachten:

    • Klimabonus bis Ende 2028, danach regelmäßige Rückstufung.

    • Heizungstausch auch nachträglich beantragbar, wenn gebraucht bis 31. Aug. begonnen und Antrag bis 30. Nov. gestellt ist (für 2024) .

BAFA

  • Energieberatungszuschuss

            Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude

  • Markt-Anreizprogramm (MAP) Förderung von erneuerbaren Energien: – Solarthermie – Biomasse – Wärmepumpen

             Markt-Anreizprogramm | Heizen mit erneuerbaren Energien

  • Zusatzförderung für Energieeffizienz und Optimierungsmaßnahmen

              Heizungsoptimierung

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