Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Seit dem 01. Januar 2009 ist so ein gültiger Energieausweis Pflicht. Verkäufer und Vermieter müssen ihn anfertigen lassen, wenn sie ihre Immobilie vermieten, verkaufen oder verpachten wollen. Der Ausweis muss unaufgefordert vorgelegt werden, wenn man sich zum Beispiel für eine neue Wohnung oder ein Haus interessiert. Bei bereits bestehenden Mietverträgen steht der Vermieter nicht in der Pflicht Einsicht in den Energieausweis zu geben, eine Anfrage kann nicht schaden.

Ein Energieausweis ist besonders interessant für alle, die ein Haus, eine Wohnung oder eine Nichtwohngebäude kaufen oder mieten möchten. Denn er enthält nicht etwa persönliche Daten zu Bewohnern oder Vermieter drin, sondern Informationen über den Energiebedarf oder -verbrauch eines Gebäudes. Ein Energieausweis zeigt eine Vielzahl energetischer Kennwerte für eine Wohnung oder ein Haus. Auch in Bezug auf die energetische Sanierung von Immobilien ist der Energieausweis ein guter Ratgeber, da er zielsicher Einsparpotenziale aufdeckt. Das macht es einfacher einzuschätzen, wie hoch die Heizungs- oder Wasserkosten am Ende des Jahres sein werden. Dies macht Gebäude miteinander vergleichbar.

Der Energieausweis kann nur für das gesamte Gebäude (keine separate Wohnung) ausgestellt werden. Er hat eine Rechtsgültigkeit von 10 Jahren nach EnEV  (Energieeinsparverordnung). Danach muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn ein Energieausweis vor dem 01.10.2007 ausgestellt wurde, weist dieser in manchen Fällen nicht die Mindestangaben auf. Solche Energieausweise sind nur bis zum 31.10.2014 gültig und müssen ausgetauscht werden.

Zwei Arten von Energieausweisen gibt es, den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis.

ENERGIEVERBRAUCHSAUSWEIS

Wie der Name schon sagt, gibt der Verbrauchsausweis Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner, wozu die Energieverbräuche der letzten drei Jahre herangezogen werden. 

ENERGIEBEDARFSAUSWEIS

In einem Energiebedarfsausweis werden die individuelle Beschaffenheit eines Gebäudes bewertet und Potenziale für energetische Modernisierungen aufgedeckt. Begutachtet werden Wände, Fassaden, Fenster, Dach, Keller und die gesamte Haustechnik. Ziel eines Energiegutachtens ist die Schaffung einer Grundlage für eine Investitionsentscheidung für Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften, Gebäudeverwalter, Hausbesitzer und Baugesellschaften.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Sie wissen nicht genau, welchen Energieausweis Sie für Ihre Immobilie brauchen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, den für Sie erforderlichen Typ zu ermitteln.

Mit Hilfe der von uns erstellten Grafik können Sie in wenigen Schritten erkennen, ob Sie einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis benötigen. 

Wie viel kostet ein Energieausweis?

ENERGIEVERBRAUCHSAUSWEIS

    Wohngebäude               ab  90,00 Euro

    Nicht-Wohngebäude     ab 200,00 Euro 

ENERGIEBEDARFSAUSWEIS

    Wohngebäude                 

    1 – 2 Wohneinheiten    ab   450,00 Euro

    3 – 6 Wohneinheiten    ab   650,00 Euro

Die Preise für mehr als 6 Wohneinheiten teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.

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